Die Planung des Brandschutzes ist Bestandteil einer ganzheitlichen, integralen Gebäudeplanung.
Insbesondere für Neubauvorhaben wird eine wirtschaftlicher Entwurf erst durch frühzeitige Variantenuntersuchungen zum Brandschutz ermöglicht.
Zur Brandschutzplanung gehört neben den baulichen und technischen Maßnahmen auch die Beratung hinsichtlich eines effektiven Gebäudemanagements.
Das Leistungsspektrum umfasst auch die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach BGV A8, Feuerwehrplänen nach DIN 14095 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096.